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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) von Paterson-Entertainment AG

 

1. Anwendbarkeit

Die vorliegenden Bedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen Paterson-Entertainment AG (nachfolgend Paterson genannt), und ihren Kunden Anwendung. Hiervon abweichende Bestimmungen, insbesondere AGB der Kunden, sind nur verbindlich, sofern sie dem Erfordernis der Schriftlichkeit entsprechen und von einem zeichnungsberechtigten Vertreter von Paterson schriftlich genehmigt worden sind.

 

2. Offerten

Die Erstofferte gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Die Preisbindung aller Offerten von Paterson erlischt nach 30 Tagen. Die Offerten dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Paterson nicht an Dritte weitergeleitet werden.

 

3. Projekte und Vorstudien

Projekte und Vorstudien, die Paterson im Auftrag des Kunden ausarbeitet, bleiben Eigentum von Paterson und dürfen ohne schriftliches Einverständnis von Paterson nicht an Dritte abgegeben oder diesen zugänglich gemacht werden. Paterson behält sich das Recht vor, für Projekte und Vorstudien nach Aufwand Rechnung zu stellen, sofern die darauf beruhende Bestellung nicht innert dreier Monate oder nach vereinbarter Frist nach Unterbreitung der Vorschläge durch Paterson bei Paterson eingegangen ist. Ausgenommen sind abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen Paterson und dem Kunden.

 

4. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen. Paterson wird die Auftragserteilung anschliessend schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung enthält die vorliegenden AGBs, welche ohne entsprechenden Widerspruch bis Arbeitsbeginn als genehmigt gelten.
 

5. Zahlungskonditionen

Die genauen Zahlungsbedingungen sind aus der Offerte und der Auftragsbestätigung ersichtlich. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag zahlbar rein netto innert 30 Tagen ab Versanddatum der Faktura. Allfällige Bankgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei langfristigen Projekten behält sich Paterson vor, eine Anzahlung oder Teilzahlungen zu verlangen. Diese betragen in der Regel 25% des Gesamtvolumens und sind nach Vertragsunterzeichnung und noch vor Arbeitsbeginn zu leisten. Wurden Akontozahlungen vereinbart, behält sich Paterson im Falle der Nichtbezahlung vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. mit der Leistungserfüllung zuzuwarten. Allfällige Schadenersatzansprüche von Seiten Paterson bleiben unberührt.

 

6. Auftragsreduzierung oder -annullierung

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Paterson Anspruch auf Entlöhnung der bereits erbrachten Leistungen mindestens jedoch auf 50% des gesamthaft vereinbarten Honorars. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

 

7. Treuepflicht und Geschäftsgeheimnis

Paterson verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbezogene Informationen werden vertraulich behandelt. Die Übermittlung von Daten zwischen Auftraggeber und Paterson erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

 

 

 

 

8. Mitwirkungspflicht

Der Kunde unterstützt Paterson bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, durch rechtzeitige, klare Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Entstehender Mehraufwand durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden wird durch Paterson in Rechnung gestellt. Sollte Paterson aufgrund von Instruktionen oder Informationen von Seiten des Kunden durch Dritte in Anspruch genommen werden (insbesondere wegen Verstössen gegen Lauterkeitsrecht oder Immaterialgüterrechte), so verpflichtet sich der Kunde Paterson schadlos zu halten.

 

9. Leistungen Dritter

Sofern nicht anders vereinbart, behält sich Paterson das Recht vor, zur Erfüllung von Aufträgen die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Paterson wird vom Kunden ausdrücklich zur Übertragung der Besorgung von Geschäften auf Dritte ermächtigt. Paterson ist berechtigt Leistungen im Namen des Kunden bei Dritten einzukaufen. Für Leistungen in den Bereichen Produktion (z.B. Werbemittel im Bereich für Print, TV, Radio, Online etc.), Lektorat, Übersetzungen etc. arbeitet Paterson mit ausgewählten Spezialisten zusammen. Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf Paterson oder direkt auf den Kunden, je nach Abmachung in der Auftragsbestätigung

 

10. Mängel

Paterson erledigt die übernommenen Arbeiten mit grösster Sorgfalt. Sollte der Auftraggeber dennoch Mängel feststellen, werden schriftliche Beanstandungen bis 7 Tage nach Ablieferung der Arbeit entgegengenommen, danach gilt die Leistung als akzeptiert.

 

11. Haftung

Für Fehler haftet Paterson nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Paterson leistet Realersatz bis zur Höhe des Auftragswertes. Keinesfalls haftet Paterson für dem Kunden direkt verrechnete Leistungen Dritter, für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

 

12. Belege

Von den produzierten Arbeiten sind Paterson Belege zu überlassen. Paterson steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und auf der Website zu veröffentlichen.

 

13. Anwendbares Recht

Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, ist schweizerisches materielles Recht auf das Vertragsverhältnis anzuwenden. Insbesondere ist das schweizerische Kollisionsrecht ausgeschlossen.

 

14. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Paterson und den Kunden erwachsenden Streitigkeiten befindet sich in Zürich.

 

15. Salvatorische Klausel / Ungültigkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser ABG unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung soll eine dieser inhaltlich so nahe als möglich kommende Bestimmung durch das Gericht eingesetzt werden.

 

© 2012 Paterson-Entertainment